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Erziehungspartnerschaft - Wir sehen Eltern als Experten ihrer Kinder

Da wir uns als familienergänzende Einrichtungen sehen, ist uns der Kontakt zu den Eltern sehr wichtig.

Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Wir sehen Eltern als Experten ihrer Kinder, denn nur so kann eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft gelingen. Es gibt verschiedene Formen der Elternarbeit. Hier möchten wir einige aufzeigen, die in unseren Kindertageseinrichtungen praktiziert werden.

Beteiligung von Eltern

Es finden verschiedene Elternabende statt. So werden alle Eltern, deren Kinder neu in die Einrichtung kommen im Vorfeld zu einem Informationsabend eingeladen. Außerdem findet am Beginn des Kitajahres ein Abend statt, an dem alle Eltern eingeladen werden, um den Elternrat zu wählen. Natürlich finden auch täglich Tür- und Angelgespräche statt, in denen man sich kurz über das Befinden der Kinder austauscht und kurze Informationen weitergibt. 

Wichtige Informationen an die Eltern werden in Form von Elternbriefen oder Aushängen vor den Gruppentüren bzw. im Eingangsbereich der Einrichtungen weitergegeben. Auch bei Festen, die wir gemeinsam feiern, freuen wir uns sowohl bei der Planung und Vorbereitung, als auch bei der Durchführung über die Mithilfe der Eltern.

Entwicklungsgespräche

In unserer Kindertageseinrichtung finden regelmäßig Entwicklungsgespräche statt. Bei diesen Gesprächen möchten wir die Eltern über den derzeitigen Entwicklungsstand ihres Kindes informieren. Wir möchten unsere Beobachtungen weitergeben und uns Zeit für den Austausch nehmen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern, zum Wohle des Kindes, ist uns sehr wichtig. Natürlich haben sie auch jederzeit die Möglichkeit, uns außerhalb dieser Sprechzeiten anzusprechen und einen Termin mit uns abzusprechen.

Zusammenarbeit mit der Elternvertretung

Die Elternvertretung/ der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung und die Öffnungszeiten sowie die Aufnahmekriterien anzuhören.

Der Rat der Tageseinrichtung besteht zu einem Drittel aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Rat der Kindertageseinrichtung hat insbesondere die Aufgaben die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und die Öffnungs- und Schließungszeiten im Kita-Jahr zu beraten, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren und die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.